Rafael Arcángel Alvarez Rafael Arcángel Alvarez

"... mit meinem ersten Lohn habe ich mir mit 18 Jahren das erste Fahrrad meines Lebens gekauft ... "

 

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Aktuelles

 

Fahrräder für alle
Produkte: Räder für Kinder, Fahrräder, Zubehör

 

Wenn es sein muss, wird geschweißt ...
Wenn es sein muss, wird geschweißt ! Bilder vom Geschäft!


Präsentation des neuen Geschäftes rad21, Fotos M. Schachinger
Webalbum vom Pre Opening 29.6.2009

 

Sicherheit

Laut Österreichischer Straßenverkehrsordnung vom 1. Mai 2001 müssen Fahrräder folgenden Sicherheitsstandards entsprechen (Zusammenfassung):
Allgemeines
Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen,
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
3. mit einem hell leuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vornemit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht
5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern
9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder auch ohne die entsprechenden Lichtanlagen verwendet werden.


Mehrspurige Fahrräder und Anhänger (breiter als 60cm)
1. müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen;
2. die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken;
3. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss für jede beförderte Person ein eigener Sitz vorhanden sein.
Anhänger benötigen zusätzlich eine mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel und
eine Vorrichtung, die zur Abdeckung der Speichen und der Radhäuser und gegenüber Hinausbeugen und gegenüber Kontakt der Beine mit der Fahrbahn wirksam ist.
Die Befestigung am Fahrrad darf ausschließlich über eine betriebssichere Kupplung erfolgen. Die Beschaffenheit der Kupplung muss gewährleisteten, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt.

 

Kindersitze
(1) Der für ein mitfahrendes Kind bestimmte Sitz muss mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein. Der Sitz ist hinter dem Sattel anzubringen.
(2) Jeder Kindersitz, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:
1. mit einem Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann,
2. mit einem höhenverstellbaren Beinschutz,
3. mit Fixierriemen für die Füße und
4. mit einer Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt.

ANHANG I: Sicherheitshinweise für Fahrradanhänger zum Personentransport
Da Kinder im Fahrradanhänger bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sollten Sie diese niemals ohne Fahrradhelm oder unangegurtet transportieren. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht in die Speichen greifen können, sich nicht hinausbeugen und mit den Beinen nicht mit der Fahrbahn in Kontakt kommen können. Hinaushängende Schals und dergleichen können in die Räder gelangen und zur tödlichen Falle werden. Verwenden Sie keinen Schal im Anhänger.

ANHANG II: Sicherheitshinweise für Fahrradkindersitze
Nach der Montage des Kindersitzes sollten Sie nochmals überprüfen, ob alle Bauteile gemäß der Montageanleitung montiert und solide befestigt worden sind.
Beim Befördern eines Kindes ändern sich die Fahreigenschaften des Fahrrades. Eine Probefahrt mit dem Kind gibt Ihnen für die Verwendung auf der Straße die nötige Sicherheit. Kontrollieren Sie anschließend die Befestigung der Bauteile.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich das Kind mit den Beinen aus der Schutzvorrichtung befreit, sollten die Speichen des Fahrrades, auf das der Kindersitz montiert ist, möglichst weiträumig abgedeckt sein. Ein Speichenschutz ist im Fachhandel erhältlich.
Um zu vermeiden, dass sich das Kind mit den Fingern in die Stahlfedern des Sattels einklemmt, sollte ein Sattel ohne Stahlfeder oder eine Sattelfederabdeckung montiert werden, die im Fachhandel erhältlich ist.
Transportieren Sie das Kind niemals, ohne den Sicherheitsgurt und den Fußriemen zu befestigen.
Da Kinder auf dem Fahrradsitz bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sollten Sie diese niemals ohne Fahrradhelm transportieren.
Lassen Sie das Kind niemals alleine im Kindersitz. Schon durch eine kleine Bewegung des Kindes kann das Fahrrad umstürzen.